Haftpflicht gegenüber Dritten
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden bei Dritten, die der Eigentümer, die Gäste oder die Crew durch die Nutzung des Wasserfahrzeuges verursacht haben.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden bei Dritten, die der Eigentümer, die Gäste oder die Crew durch die Nutzung des Wasserfahrzeuges verursacht haben.